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Bitte bei der Liga-Meldung aller Spieler auf den derzeitigen Wohnsitz achten!

Spieler deren aktuell gemeldeter Wohnsitz nicht in Hessen ist, benötigen eine Ausnahmegenehmigung des Verbandes.

Es genügt hier nicht, dass der meldende Verein Mitglied beim TFVH ist.

 

Nachfolgend ein Auszug aus der aktuellen Spielordnung:

 

3.1.2.2 Startberechtigungen von Mannschaften und Mannschaftsspieler

.....

2.) Spielberechtigt sind Mitglieder des Vereines, deren Wohnsitz in Hessen ist.

     Ausnahmen hinsichtlich des Wohnsitzes können vom TFVH genehmigt werden.